Der in politischen Debatten regelmäßig verwendete Begriff der öffentlichen
Verschuldung ist wenig konkret, da sich die Verschuldung von
Bund, Ländern und Kommunen aus zahlreichen Schuldenarten
zusammensetzen und demzufolge verschiedene Definitionen/Abgrenzungen existieren.
In der Regel werden in der öffentlichen Diskussion unter dem Begriff der öffentlichen Verschuldung
sämtliche Kreditmarktschulden (z.B. Darlehen, Anleihen)
und aufgenommenen Kassenkredite einer oder mehrerer
öffentlicher Gebietskörperschaften zusammengefasst.
Zuweilen werden auch - je nach Beschaffenheit des
Berichtswesens - weitere Schuldenarten hinzugerechnet, z.B. die Schulden der
Auslagerungen (beispielsweise
Eigenbetriebe oder
rechtlich selbstständige Unternehmen).
In der Doppik
ist die Verschuldung einer Gebietskörperschaft definiert als die Summe aus den auf
Passivseite der
Bilanz auszuweisenden
Verbindlichkeiten und
Rückstellungen.
Die Bilanz des
doppischen Jahresabschlusses erfasst hierbei die gesamte Verschuldung der Kernverwaltung. Eine konsolidierte Darstellung
der vollständigen Verschuldung einer Gebietskörperschaft (Kernverwaltung und Auslagerungen) wird erst durch die im Rahmen des doppischen
Gesamtabschlusses aufzustellende Gesamtbilanz realisiert.
In der
Kameralistik werden demgegenüber i.d.R. lediglich die Verbindlichkeiten der Kernverwaltung abgebildet.
Rückstellungen und die Verschuldung der Auslagerungen werden in der Kameralistik nicht transparent gemacht.
Nachfolgende Grafik systematisiert die öffentliche Verschuldung und visualisiert, welcher Rechnungsstil
welche Schuldenarten abbildet.
In Bezug auf die Grafik sei der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass die
Kameralistik zwar den weit größten Teil
(Geldschulden) der doppischen Verbindlichkeiten abdeckt - nichtsdestotrotz
werden nicht alle doppischen Verbindlichkeiten auch in der Kameralistik erfasst. So lässt
die Kameralistik bspw. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung außen vor.