Auslagerungen im Sinne der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) sind alle
Extrahaushalte und sonstigen FEUs. Die Extrahaushalte umfassen hierbei die FEUs des
Staatssektors. Die sonstigen FEUs sind die FEUs des Nicht-Staatssektors, d.h. des Marktsektors.
Gründe für die Bildung von Auslagerungen können z.B. sein:
- Wirtschaftlichkeit
- Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (z.B. kommunale Zweckverbände)
- "Verstecken" von Schuldenpositionen
Vor allem bei Finanzkennzahl-Vergleichen auf kommunaler Ebene ist es wichtig, neben den Kernhaushalten auch die Auslagerungen einzubeziehen. Hintergrund ist,
dass einige Kommunen sehr umfangreich auf Auslagerungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zurückgreifen. Durch die Berücksichtigung von Auslagerungen wird die
Vergleichbarkeit von Kommunen mit unterschiedlichem Auslagerungsgrad erhöht.