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Gesamtabschluss-Richtlinien


Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung von Links zu Beispielen für Richtlinien zur Aufstellung konsolidierter, kommunaler Gesamt-/Konzernabschlüsse (Gesamtabschluss-Richtlinien).

Zu beachten ist, dass die Linksammlung keine vollständige Sammlung der Gesamtabschluss-Richtlinien aller Kommunen in Deutschland darstellt. In Anbetracht der Vielzahl der Kommunen in Deutschland ist dies im Rahmen eines ehrenamtlich betriebenen Portals nicht umsetzbar. Die Linksammlung repräsentiert vielmehr eine Zusammenstellung von Beispielen kommunaler Gesamtabschluss-Richtlinien, die von den Betreibern von HaushaltsSteuerung.de recherchiert worden sind.

Überblick:
- Brandenburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen-Anhalt



Brandenburg:

» Landkreis Dahme-Spreewald (160.000 Einwohner):
Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Potsdam (160.000 Einwohner): Konzernabschlussrichtlinie
» Landkreis Uckermark (120.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie



Hessen:

» Landkreis Bergstraße (265.000 Einwohner):
Gesamtabschlussrichtlinie



Niedersachsen:

» Stadt Barsinghausen (33.000 Einwohner):
Richtlinie zur Aufstellung des konsolidierten
   Gesamtabschlusses

» Stadt Emden (50.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Landkreis Goslar (135.000 Einwohner): Richtlinie für den konsolidierten Gesamtabschluss
» Stadt Göttingen (115.000 Einwohner): Richtlinie für den Gesamtabschluss
» Landkreis Grafschaft Bentheim (135.000 Einwohner): Dienstanweisung für den Gesamtabschluss
» Stadt Nienburg/Weser (31.000 Einwohner): Richtlinie für den konsolidierten Gesamtabschluss
» Stadt Salzgitter (98.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Gemeinde Wangerland (9.100 Einwohner): Dienstanweisung zur Erstellung des konsolidierten
   Gesamtabschlusses




Nordrhein-Westfalen:

» Stadt Ahaus (39.000 Einwohner):
Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Beckum (36.000 Einwohner): Richtlinie für die Erstellung des Gesamtabschlusses
» Stadt Bielefeld (330.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Kreis Borken (365.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Brühl (44.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Kreis Coesfeld (215.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Dortmund (575.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Kreis Düren (260.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Düsseldorf (600.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Essen (570.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Gelsenkirchen (260.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Gronau (Westf.) (46.000 Einwohner): Beteiligungsrichtlinie & Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Hilden (55.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Kreis Lippe (345.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Lippstadt (66.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Lohmar (30.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Kreis Mettmann (480.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Mülheim an der Ruhr (165.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Münster (300.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Oberhausen (210.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Remscheid (110.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Solingen (155.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Kreis Unna (390.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Voerde (Niederrhein) (36.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Wesel (60.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Wülfrath (21.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie
» Stadt Wuppertal (345.000 Einwohner): Gesamtabschlussrichtlinie



Sachsen-Anhalt:

» Stadt Halle (Saale) (230.000 Einwohner):
Gesamtabschlussrichtlinie




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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger