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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtabschlussrichtlinie

Eine Gesamtabschlussrichtlinie (auch: Konzernabschlussrichtlinie) ist eine von einer Gebietskörperschaft erstellte interne Richtlinie, die grundsätzliche Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses in dieser Gebietskörperschaft enthält. Die Gesamtabschlussrichtlinie entfaltet ihre Bindungswirkung hierbei auf den gesamten "Konzern Gebietskörperschaft", d.h. Kernverwaltung zuzüglich Auslagerungen.

Ziel der Gesamtabschlussrichtlinie ist es sicherzustellen, dass bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses die Grundsätze ordnungsmäßiger Gesamtrechnungslegung (GoG) beachtet werden. Ferner dient die Gesamtabschlussrichtlinie dazu, die örtlichen Gegebenheiten und Besonderheiten entsprechend zu berücksichtigen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger