Unter dem Konzern Gebietskörperschaft versteht man in Anlehnung an den privatwirtschaftlichen Konzernbegriff die in vielen
Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) vorzufindende, konzernähnliche Struktur der öffentlichen Aufgabenwahrnehmung,
die durch die
Ausgliederung öffentlicher Aufgabenbereiche aus der Kernverwaltung der Gebietskörperschaft entsteht (z.B. Gründung einer GmbH
zur Bewirtschaftung des städtischen Theaters).
Die Kernverwaltung der Gebietskörperschaft verkörpert im Konzern Gebietskörperschaft die "Mutter(gesellschaft)". Die
der Gebietskörperschaft zuzuordnenden
Auslagerungen (insb.
öffentliche Unternehmen) sind ihre "Tochter(gesellschaften)".
Über den Begriff des Konzerns Gebietskörperschaft wird hervorgehoben, dass Gebietskörperschaften ihre öffentlichen Aufgaben
nicht nur in der Kernverwaltung, sondern auch in Auslagerungen wahrnehmen. Um die gesamte Finanzsituation von Gebietskörperschaften
beurteilen bzw. um Gebietskörperschaften besser miteinander vergleichen zu können, ist es daher erforderlich, Kernverwaltung
und Auslagerungen finanzwirtschaftlich zu einer Einheit zusammen zu fassen. In der
Doppik erfolgt diese Zusammenfassung durch Aufstellung des
Gesamt-/Konzernabschlusses.
Im Kontext kommunaler Gebietskörperschaften spricht man i.d.R. anstatt vom Konzern Gebietskörperschaft vom
"Konzern Kommune".