Unter dem Begriff der Ausgliederungen (auch: Auslagerungen) versteht man öffentliche Organisationen, die von
Gebietskörperschaften in Form von
öffentlichen Fonds, Einrichtungen oder (wirtschaftlichen) Unternehmen (FEUs) aus der
Kernverwaltung ausgelagert wurden, um bestimmte öffentliche Aufgaben wahrzunehmen. Ausgliederungen müssen hierbei nicht notwendigerweise
vollständig, d.h. zu 100%, im Eigentum einer oder mehrerer Gebietskörperschaften stehen.
Ausgliederungen im Sinne der neuen
Schuldenstatistik (ab 2010) sind sämtliche
Extrahaushalte und sonstigen FEUs. Die
Extrahaushalte sind dabei die sog. FEUs des
Staatssektors. Bei den sonstigen FEUs handelt es sich um die sog. FEUs des Marktsektors.
Denkbare Motive für die Bildung von Ausgliederungen können beispielsweise sein:
- Ermöglichung der Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften (z.B. kommunale Zweckverbände)
- "Verstecken" von Schuldenpositionen
- Wirtschaftlichkeit