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Sektor Staat
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Sektor Staat
Der Sektor Staat bzw. Staatssektor bezeichnet im Kontext des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) die Gesamtheit aller
institutionellen Einheiten, die zu den
Nichtmarktproduzenten zählen, deren Produktionswert für den Individual- und Kollektivkonsum
bestimmt ist, die sich primär mit
Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren
finanzieren und/oder die Einkommen und Vermögen umverteilen.
Der Sektor Staat unterteilt sich in vier Teilsektoren: Es sind dies der Bund/Zentralstaat, die
Bundesländer, die
Gemeinden (und
Gemeindeverbände) und die
Sozialversicherung.
Einheiten sind dem Staatssektor zuzurechnen, sofern alle drei nachfolgenden Bedingungen gegeben sind:
(1) es handelt sich um eine institutionelle Einheit
(2) es handelt sich um eine
öffentliche institutionelle Einheit
(3) es handelt sich um einen Nichtmarktproduzenten
Unter den Sektor Staat fallen damit öffentliche Körperschaften, für die Allgemeinheit nichtmarktbestimmte Güter und Dienstleistungen
bereitstellen und finanzieren. Nicht hierunter fallen indes
öffentliche institutionelle Einheiten in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften
(GmbH, AG etc.) oder mit einem besonderen Statut, das ihnen Rechtspersönlichkeit verleiht, oder in Form von Quasi-Kapitalgesellschaften,
sofern sie den nichtfinanziellen oder finanziellen Kapitalgesellschaften zugeordnet werden.
Ferner fallen unter den Staatssektor all diejenigen Organisationen ohne Erwerbszweck mit eigener Rechtspersönlichkeit, die hauptsächlich
nichtmarktbestimmte Güter und Dienstleistungen herstellen, vom Staat kontrolliert werden und deren Hauptmittel (außer aus Verkaufserlösen) aus
Zuwendungen von öffentlichen Körperschaften stammen.
Nicht zuletzt sind dem Sektor Staat alle rechtlich selbständigen Pensionskassen zuzuordnen, sofern die Teilnahme an ihnen verpflichtend ist sowie
sofern der Staat die
Beiträge und
Leistungen festlegt und damit - unabhängig von seiner Aufsichtsfunktion - einen Teil der Leitung übernimmt.
Der Sektor Staat ist die Summe aus
Kern- und
Extrahaushalten. Er ist synonym zum Begriff des
öffentlichen Gesamthaushalts zu verwenden.
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