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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Leistung

Als (Verwaltungs-)Leistung wird generell das in Geld bewertete Ergebnis der Verwaltungstätigkeit bezeichnet. Leistungen stellen somit eine Form des Outputs einer Verwaltung dar. Eine Leistung entsteht im Rahmen des Herstellungs- bzw. Verwaltungsprozesses durch die Kombination verschiedener Inputfaktoren (z.B. Arbeit, Betriebsmittel).

Die Bewertung einer öffentlichen Leistung in Geldeinheiten ist z.T. problematisch, da öffentliche Leistungen oftmals nicht auf Märkten gehandelt werden. Aus diesem Grund bedient man sich alternativen Bewertungsmethoden, wie z.B. der Bewertung anhand von Mengen- oder Qualitätsmerkmalen.

Indem einzelne Leistungen oder auch Gruppen von Leistungen zu Produkten zusammengefasst werden, finden sie Eingang in den Haushaltsplan (Produkthaushalt). Leistungen sind entsprechend hierarchisch betrachtet der untersten Ebene in der Produkthierarchie (den Produkten) untergeordnet.

Der Begriff der Leistung wird v.a. auch im Kontext der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) gebraucht. Die Leistungen unterscheiden sich hierbei von den Erlösen dahingehend, dass sie im Gegensatz zu den Erlösen auch den Eigenverbrauch von Gütern und Dienstleistungen berücksichtigen.

Gegensatz: Kosten.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger