Ein Produkthaushalt wird bei Kommunen i.d.R. hierarchisch in Produktbereiche (z.B. Soziales, Sicherheit & Ordnung), Produktgruppen (z.B. Feuerwehr) und schließlich
in Produkte untergliedert (sog. Produkthierarchie).
Die Produkthierarchie spiegelt sich auch im
Haushaltsplan wider. Jeder Ebene (Produktbereiche, Produktgruppen, Produkte) kann ein eigener
Teilhaushalt zugeordnet werden.
Der kommunale Produkthaushalt dient der Erfassung und Zurechnung des
Ressourcenverbrauchs
zu den einzelnen Produkten bzw. Leistungen
einer öffentlichen Verwaltung. Ziel
ist die Verbesserung der Steuerungsmöglichkeiten sowie ein
Mehr an Transparenz. Die hierzu notwendigen Daten werden größtenteils durch die Doppik sowie die
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) bereitgestellt.
Im staatlichen
Haushaltsrecht sind Produkthaushalte von den produktorientierten Haushalten abzugrenzen.
Bei Produkthaushalten entscheidet der Gesetzgeber über einen leistungsbezogenen Ansatz.
Führend ist nicht die
Titel-, sondern die Produktsicht, d.h. haushaltsgesetzliche Bewilligungs- und Ermächtigungsgrundlage
sind die nach Produkten strukturierten Mittelzuweisungen. Damit tritt bei Produkthaushalten an die Stelle der
sachlichen Bindung nach
Ausgabezwecken die sachliche Bindung nach Produkten bzw. nach Leistungszwecken.
Somit richtet sich der Steuerungsansatz für Politik und Verwaltung ausschließlich auf Produktstrukturen
und die zur Produkterstellung zugewiesenen Mittel. Beim produktorientierten Haushalt wird hingegen
eine Ergänzung (im Sinne einer Erläuterung) des reinen finanziellen
Inputs um den erwarteten
Output in Form von Verwaltungsleistungen/-produkten angestrebt.