Unter dem Begriff Ressourcenverbrauch versteht man den Arbeitseinsatz sowie den Verbrauch von
Gütern und Dienstleistungen, der zur
Erstellung von (höherwertigeren) Gütern und Dienstleistungen aufgewendet wird.
Aufwendungen einerseits und Kosten andererseits können
grundsätzlich, selbst wenn sie denselben Sachverhalt abbilden,
im internen bzw. externen Rechnungswesen anders
bewertet werden und damit auch einen jeweils anderen Wert ausweisen (z.B. unterschiedlich hohe
Abschreibungen aufgrund verschiedener
Abschreibungsmethoden).
Der Ressourcenverbrauch wird in der Doppik
(hier: Haushaltswesen bzw. externes Rechnungswesen)
zusammen mit dem Ressourcenaufkommen
(= Erträge) in Form von Aufwendungen im
Ergebnishaushalt geplant.
Der im Rechnungsjahr
tatsächlich realisierte Ressourcenverbrauch wird in der
Ergebnisrechnung ausgewiesen.
Dem ethischen Leitbild der
Generationengerechtigkeit folgend,
sollten Ergebnishaushalt und Ergebnisrechnung in Erträgen und Aufwendungen dauerhaft
ausgeglichen sein,
um sicherzustellen, dass jede Generation nur so viele Ressourcen verbraucht wie sie auch selbst erwirtschaftet.
Im Gegensatz zur Doppik ist die
Kameralistik
nicht in der Lage den Ressourcenverbrauch abzubilden, da sie rein zahlungsorientierten Charakter hat. Insofern ist es
in der Kameralistik aufgrund fehlender Datenbasis streng genommen unmöglich, Aussagen bezüglich der Generationengerechtigkeit der
Haushaltswirtschaft zu treffen.