Als Personalkosten werden all diejenigen Kosten
bezeichnet, die für die Mitarbeiter der jeweiligen Organisation anfallen. Zu den Personalkosten zählen v.a.
Beamtenbezüge, Angestelltenvergütungen, Arbeiterlöhne, Beihilfen und die vom Arbeitgeber zu entrichtenden
Sozialversicherungsbeiträge. Zuführungen zu den
Pensionsrückstellungen
für Beamte sind ebenfalls bei der Bestimmung der Personalkosten zu berücksichtigen.
Die Personalkosten werden in einer öffentlichen Verwaltung i.d.R. zu den
Fixkosten gezählt. Gleichzeitig machen
Personalkosten im öffentlichen Sektor einen wesentlichen Teil der gesamten Kosten aus.