Pensionsrückstellungen sind eine besondere Form von Rückstellungen, die eine öffentliche Verwaltung in der Doppik für Pensionsansprüche aufgrund der Alters- bzw. Hinterbliebenenversorgung zu bilden hat.
Pensionsrückstellungen machen i.d.R. einen bedeutenden Teil der gesamten Rückstellungen einer öffentlichen Verwaltung aus.
Pensionsauszahlungen im Zuge der Auflösung von Pensionsrückstellungen stellen im Auszahlungszeitpunkt keinen Aufwand dar und gehen somit auch nicht in die Ergebnisrechnung ein. Vielmehr wurden sie bereits zum Zeitpunkt der Rückstellungsbildung als Aufwand erfasst. Ebenso stellen Pensionsauszahlungen keine Ausgabe im doppischen Sinne dar, da sich gleichzeitig die liquiden Mittel und die Rückstellungen vermindern.
Pensionsrückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.