Als Aufwand bezeichnet man in der Doppik den in Geld bewerteten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen
(Ressourcenverbrauch) innerhalb einer Rechnungsperiode. Aufwendungen vermindern das Eigenkapital.
Allgemein gilt, dass ein Aufwand nicht zwangsläufig mit einer Auszahlung verbunden sein muss. Ebenso ist eine Auszahlung nicht notwendigerweise mit einem Aufwand verbunden.
Aufwendungen werden in der Doppik im Ergebnishaushalt bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushaltenveranschlagt. Hierbei
sind grundsätzlich all diejenigen Aufwendungen zu veranschlagen, die im betreffenden Haushaltsjahr wahrscheinlich
anfallen werden. Die letztlich im abgelaufenen Haushaltsjahr tatsächlich angefallenen Aufwendungen werden in
der Ergebnisrechnung bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen ausgewiesen.
Man unterscheidet zwischen ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören die regelmäßig wiederkehrenden und planbaren Aufwendungen. Es sind dies u.a. planmäßige Abschreibungen, Personal-,
Sach-, Transfer- und Zinsaufwendungen. Außerordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind.
Der
Saldo aus
Aufwendungen
(= Ressourcenverbrauch einer Periode) und
Erträgen (= Ressourcenaufkommen einer Periode)
wird gemeinhin als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit
aufgefasst. Demnach gilt ein
Haushalt, der in Aufwendungen und Erträgen
nicht
ausgeglichen ist
(d.h. Aufwendungen höher als Erträge), als nicht generationengerecht, d.h. es
wird in der betrachteten Periode auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet.
Zum Teil wird im Zuge der Generationengerechtigkeitsdebatte auch speziell auf das
ordentliche Ergebnis
als Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen abgespielt, da das ordentliche Ergebnis außerordentliche Vorgänge
ausblendet und diese Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit damit bspw. weniger manipulationsanfällig macht.