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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnishaushalt (doppisch)

Der Ergebnishaushalt (auch: Gesamtergebnishaushalt, (Gesamt-)Ergebnisplan) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung. Der Ergebnishaushalt wird seinerseits in Teilergebnishaushalte untergliedert. Die Untergliederung in Teilergebnishaushalte kann sich entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur ausrichten. Der Ergebnishaushalt ist für die kommunale Ebene nicht bundeseinheitlich untergliedert.

Der Ergebnishaushalt umfasst die erwarteten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr. Hierbei werden sowohl die erwarteten ordentlichen Aufwendungen und Erträge, als auch die erwarteten außerordentlichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Der Saldo des Ergebnishaushalts heißt Ergebnis (untergliedert in das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis).

Die Ausgeglichenheit des Ergebnishaushalts ist im doppischen Haushaltsrecht das primäre Kriterium für das Erreichen des Haushaltsausgleichs. Zugleich gilt die Ausgeglichenheit von Erträgen und Aufwendungen auch als Konkretisierung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit, d.h. im Falle eines in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichenen Haushalts wird per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet. Zum Teil wird im Kontext der Generationengerechtigkeitsdiskussion anstatt des Saldos aus Erträgen und Aufwendungen auch speziell auf den Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (sog. ordentliches Ergebnis) abgespielt, da diese Kenngröße außerordentliche Vorgänge nicht erfasst und dadurch z.B. weniger Manipulationsanfälligkeit aufweist.

Vor allem aufgrund der Erfassung von Ressourcenverbrauch (Aufwendungen) und Ressourcenaufkommen (Erträge) wird der Ergebnishaushalt als ein wesentliches Merkmal eines doppischen Haushaltswesens aufgefasst.

Das Gegenstück zum Ergebnishaushalt im doppischen Jahresabschluss, d.h. in der Rechnungslegung, ist die Ergebnisrechnung. In der Ergebnisrechnung wird über die tatsächlich im Rechnungsjahr realisierten Aufwendungen und Erträge Rechnung gelegt (inkl. Gegenüberstellung zu Plandaten aus dem Ergebnishaushalt).

Nachfolgende Abbildung stellt den Ergebnishaushalt in den Gesamtzusammenhang des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens der Kernverwaltung.

Der Ergebnishaushalt in der Doppik

Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Ergebnishaushalts gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Ergebnishaushalt in der Doppik - Erträge und Aufwendungen

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger