Der Ergebnishaushalt (auch: Gesamtergebnishaushalt, (Gesamt-)Ergebnisplan) ist ein Bestandteil des
doppischen Haushaltsplans
und ist das entsprechende Planungsinstrument zur
Ergebnisrechnung.
Der Ergebnishaushalt wird seinerseits in
Teilergebnishaushalte
untergliedert. Die Untergliederung in Teilergebnishaushalte kann
sich entweder an den Produktbereichen
oder der örtlichen Organisationsstruktur ausrichten. Der Ergebnishaushalt ist für die kommunale Ebene nicht bundeseinheitlich untergliedert.
Die Ausgeglichenheit des Ergebnishaushalts ist im doppischenHaushaltsrecht das primäre Kriterium für das Erreichen des
Haushaltsausgleichs.
Zugleich gilt die
Ausgeglichenheit von Erträgen und Aufwendungen auch als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit, d.h. im Falle eines in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichenen
Haushalts wird per Definition
auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet.
Zum Teil wird im Kontext der Generationengerechtigkeitsdiskussion anstatt des
Saldos aus Erträgen und Aufwendungen auch speziell auf den Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen
(sog. ordentliches Ergebnis) abgespielt, da diese Kenngröße
außerordentliche Vorgänge nicht erfasst und dadurch z.B. weniger Manipulationsanfälligkeit aufweist.
Das Gegenstück zum Ergebnishaushalt im
doppischen Jahresabschluss, d.h. in der
Rechnungslegung, ist die
Ergebnisrechnung. In der Ergebnisrechnung wird über die tatsächlich im
Rechnungsjahr
realisierten Aufwendungen und Erträge Rechnung gelegt (inkl. Gegenüberstellung
zu Plandaten aus dem Ergebnishaushalt).
Nachfolgende Abbildung stellt den Ergebnishaushalt in den Gesamtzusammenhang des doppischen
Haushalts- und
Rechnungswesens der Kernverwaltung.
Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Ergebnishaushalts gemäß Leittext der Innenministerkonferenz: