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Ergebnis, außerordentliches (doppisch)
Das außerordentliche
Ergebnis
ergibt sich im
doppischen
Ergebnishaushalt
bzw. in der doppischen
Ergebnisrechnung
aus dem
Saldo
von
außerordentlichen Erträgen
und
außerordentlichen Aufwendungen
.
Das außerordentliche Ergebnis bildet den Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten im betrachteten
Haushalts-
bzw.
Rechnungsjahr
ab.
Gegensatz:
ordentliches Ergebnis
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger