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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnis, außerordentliches (doppisch)

Das außerordentliche Ergebnis ergibt sich im doppischen Ergebnishaushalt bzw. in der doppischen Ergebnisrechnung aus dem Saldo von außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen.

außerordentliches Ergebnis (Doppik): Fehlbetrag, Ausgleich, Überschuss

Das außerordentliche Ergebnis bildet den Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten im betrachteten Haushalts- bzw. Rechnungsjahr ab.

Gegensatz: ordentliches Ergebnis.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger