Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen all diejenigen Aufwendungen, die nicht zur gewöhnlichen
Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit zu zählen sind. Außerordentliche Aufwendungen fallen unregelmäßig
an und/oder sind periodenfremd.
Außerordentliche Aufwendungen sind zum Beispiel:
- Verluste aus dem Verkauf von Grundstücken
- Abschreibungen wegen Brandschäden
- Abschreibungen wegen Unwetterschäden