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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufwendungen, außerordentliche

Die außerordentlichen Aufwendungen im Gesamtzusammenhang Zu den außerordentlichen Aufwendungen zählen all diejenigen Aufwendungen, die nicht zur gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit zu zählen sind. Außerordentliche Aufwendungen fallen unregelmäßig an und/oder sind periodenfremd.

Die für das Haushaltsjahr geplanten außerordentlichen Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt (bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushalten) ausgewiesen. Die tatsächlich im Rechnungsjahr realisierten außerordentlichen Aufwendungen finden sich in der Ergebnisrechnung (bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen).

Außerordentliche Aufwendungen sind zum Beispiel:
- Verluste aus dem Verkauf von Grundstücken
- Abschreibungen wegen Brandschäden
- Abschreibungen wegen Unwetterschäden

Gegensätze: ordentliche Aufwendungen, außerordentliche Erträge.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger