Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit
anfallen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören die regelmäßig wiederkehrenden und planbaren Aufwendungen.
Der
Saldo aus ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen (sog.
ordentliches Ergebnis) gilt gemeinhein als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit.
Demnach wird in einem
Haushalt, der in ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen nicht
ausgeglichen ist, per Definition auf Kosten künftiger Generationen gelebt.