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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufwendungen, ordentliche

Die ordentlichen Aufwendungen im Gesamtzusammenhang Ordentliche Aufwendungen sind Aufwendungen, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit anfallen. Zu den ordentlichen Aufwendungen gehören die regelmäßig wiederkehrenden und planbaren Aufwendungen.

Die für das Haushaltsjahr geplanten ordentlichen Aufwendungen werden im Ergebnishaushalt (bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushalten) veranschlagt. Über die tatsächlich realisierten ordentlichen Aufwendungen wird in der Ergebnisrechnung (bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen) Rechnung gelegt.

Beispiele für ordentliche Aufwendungen: planmäßige Abschreibungen, Personal-, Sach- und Zinsaufwendungen.

Der Saldo aus ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen (sog. ordentliches Ergebnis) gilt gemeinhein als Konkretisierung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit. Demnach wird in einem Haushalt, der in ordentlichen Aufwendungen und ordentlichen Erträgen nicht ausgeglichen ist, per Definition auf Kosten künftiger Generationen gelebt.

Gegensätze: außerordentliche Aufwendungen, ordentliche Erträge.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger