Die planmäßige Abschreibung erfasst den Werteverzehr von langlebigen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Hierbei werden die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Vermögensgegenstandes auf die Nutzungsdauer verteilt. Die Abschreibung kann hierbei
entweder linear oder degressiv erfolgen. Bei der linearen Abschreibung sind die Abschreibungsbeträge konstant, während die
Abschreibungsbeträge bei der degressiven Methode im Zeitablauf fallen. Ebenfalls möglich ist die Leistungsabschreibung, bei
der sich die Abschreibungsbeträge nach dem Ausmaß der Nutzung des Vermögensgegenstandes richten. Die lineare Abschreibung ist
im öffentlichen Sektor die am häufigsten anzuwendende Abschreibungsmethode.