Herstellungskosten (HK) sind diejenigen Aufwendungen, die durch Herstellung, Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung eines Vermögensgegenstandes anfallen.
Dabei zählen nur die tatsächlich angefallenen Kosten (sog. pagatorische Kosten) zu den Herstellungskosten, kalkulatorische Kosten sind nicht einrechenbar.
Ebenso zählen nur diejenigen Kosten zu den Herstellungskosten, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Dieser Zeitraum beginnt regelmäßig mit dem Zeitpunkt, in dem der herzustellende Vermögensgegenstand bereits z.T. identisch ist mit dem Fertigprodukt. Der Herstellungszeitraum endet, wenn der Vermögensgegenstand fertig gestellt ist.