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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Herstellkosten

Die Herstellkosten sind ein Begriff aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Der Begriff wird v.a. im Kontext der Kalkulation der Selbstkosten im Rahmen der Kostenträgerrechnung gebraucht.

Zu den Herstellkosten werden all diejenigen Kosten gerechnet, die im Rahmen des Prozesses der Erstellung eines Produktes bzw. Erbringung einer Dienstleistung anfallen. Klassischerweise errechnen sich die Herstellkosten über die Summe aus Materialkosten und Fertigungskosten.

Der Begriff der Herstellkosten ist abzugrenzen vom Begriff der Herstellungskosten, welcher vornehmlich im Kontext der Bilanz-Erstellung Anwendung findet.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger