Die Kostenträgerrechnung dient zunächst der verursachungsgerechten Verteilung der Kosten auf die
Kostenträger. Dies geschieht, indem die auf Ebene der
Kostenartenrechnung identifizierten Einzelkosten und die auf Ebene der Kostenstellenrechnung auf die Kostenstellen verteilten
Gemeinkosten den Kostenträgern zugeordnet werden.
Die Kostenträgerrechnung dient des Weiteren dazu die Herstell- und
Selbstkosten eines Kostenträgers zu ermitteln. Darüber
hinaus lassen sich auf Grundlage der Kostenträgerrechnung auch Preise für Gebühren und Entgeltekalkulieren. Auch
eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung durch Kostenvergleiche ist mit Hilfe der Ergebnisse
aus der Kostenträgerrechnung möglich.