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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenträgerrechnung

Die Kostenträgerrechnung ist die dritte und letzte Komponente der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie baut entsprechend auf der Kostenartenrechnung und der Kostenstellenrechnung auf.

Die Kostenträgerrechnung dient zunächst der verursachungsgerechten Verteilung der Kosten auf die Kostenträger. Dies geschieht, indem die auf Ebene der Kostenartenrechnung identifizierten Einzelkosten und die auf Ebene der Kostenstellenrechnung auf die Kostenstellen verteilten Gemeinkosten den Kostenträgern zugeordnet werden.

Die Kostenträgerrechnung im Gesamtzusammenhang der Kostenrechnung

Die Kostenträgerrechnung dient des Weiteren dazu die Herstell- und Selbstkosten eines Kostenträgers zu ermitteln. Darüber hinaus lassen sich auf Grundlage der Kostenträgerrechnung auch Preise für Gebühren und Entgelte kalkulieren. Auch eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Leistungserstellung durch Kostenvergleiche ist mit Hilfe der Ergebnisse aus der Kostenträgerrechnung möglich.

Die Kostenträgerrechnung gliedert sich in Kostenträgerzeitrechnung und Kostenträgerstückrechnung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger