Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Komponenten der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).
Sie erfasst und gliedert die in der betrachteten Periode (z.B. Rechnungsjahr) angefallenen
Kosten. Die Kosten werden zunächst nach Kostenarten
(z.B. Personalkosten, Sachkosten) gegliedert. Aus der Kostenartenrechnung lassen sich folglich zunächst
Informationen hinsichtlich der Kostenstruktur ableiten.
Auf Ebene der Kostenartenrechnung wird des Weiteren aber auch eine Differenzierung der Kosten bezüglich ihrer
Zurechenbarkeit auf den Kostenträger vorgenommen. Die Unterscheidung zwischen Einzel- und Gemeinkosten dient
hierbei letztlich der verursachungsgerechten Zuteilung der Kosten auf den jeweiligen Kostenträger.
Die ermittelten Gemeinkosten werden im nächsten Schritt der Kostenrechnung in die Kostenstellenrechnung übertragen, um
sie dort verursachungsgerecht auf die jeweiligen Kostenstellen zu verteilen. Letztlich fließen im dritten Schritt sowohl
die Einzelkosten, als auch die den Kostenstellen zugerechneten Gemeinkosten in die Kostenträgerrechnung ein, in der
die Herstellkosten und die Selbstkosten des jeweiligen Kostenträgers ermittelt werden.