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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenartenrechnung

Die Kostenartenrechnung ist die erste von drei Komponenten der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Sie erfasst und gliedert die in der betrachteten Periode (z.B. Rechnungsjahr) angefallenen Kosten. Die Kosten werden zunächst nach Kostenarten (z.B. Personalkosten, Sachkosten) gegliedert. Aus der Kostenartenrechnung lassen sich folglich zunächst Informationen hinsichtlich der Kostenstruktur ableiten.

Auf Ebene der Kostenartenrechnung wird des Weiteren aber auch eine Differenzierung der Kosten bezüglich ihrer Zurechenbarkeit auf den Kostenträger vorgenommen. Die Unterscheidung zwischen Einzel- und Gemeinkosten dient hierbei letztlich der verursachungsgerechten Zuteilung der Kosten auf den jeweiligen Kostenträger.

Die ermittelten Gemeinkosten werden im nächsten Schritt der Kostenrechnung in die Kostenstellenrechnung übertragen, um sie dort verursachungsgerecht auf die jeweiligen Kostenstellen zu verteilen. Letztlich fließen im dritten Schritt sowohl die Einzelkosten, als auch die den Kostenstellen zugerechneten Gemeinkosten in die Kostenträgerrechnung ein, in der die Herstellkosten und die Selbstkosten des jeweiligen Kostenträgers ermittelt werden.

Die Kostenartenrechnung im Gesamtzusammenhang der Kostenrechnung

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger