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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenträger

Kostenträger sind diejenigen Produkte bzw. Leistungen, die das Sachziel des Unternehmens bzw. der öffentlichen Verwaltung darstellen. Man geht im Allgemeinen davon aus, dass alle anfallenden Kosten zur Erstellung/Erbringung dieser Produkte bzw. Leistungen anfallen. Daher sind sämtliche Kosten nach ihrer Verursachung auf die einzelnen Kostenträger zu verteilen. Dies erfolgt über die Kostenträgerrechnung.

Nach Möglichkeit sollte jedem Kostenträger eine Organisationseinheit zugeordnet sein, die für den Kostenträger verantwortlich ist.

Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Kostenträgern:
- interne Kostenträger
- externe Kostenträger

Alle für die Kostenträgerrechnung gebildeten Kostenträger werden im Kostenträgerplan verzeichnet.

Mögliche Beispiele für Kostenträger in einer öffentlichen Verwaltung: Feuerwehreinsatz, Theatervorführung, VHS-Kurs, Personalausweis-Ausstellung.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger