Gemeinkosten (auch: Overhead-Kosten, indirekte Kosten) bezeichnen diejenigen
Kosten, welche einem
Kostenträger
nicht unmittelbar zugerechnet werden können. Zur Zurechnung auf den Kostenträger
bedient man sich daher i.d.R. Verteilungsschlüsseln und Zuschlagssätzen.
Mit Hilfe von solchen Verteilungsschlüsseln werden die Gemeinkosten im Rahmen der Kostenstellenrechnung zunächst
den einzelnen Kostenstellen so genau wie möglich zugeordnet. Über sog. Gemeinkostenzuschlagssätze werden sie dann
den einzelnen Kostenträgern zugerechnet.