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Kostenstellenrechnung
Die Kostenstellenrechnung ist der zweite von drei Schritten der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
. Sie dient der verursachungsgerechten Verteilung der auf der Ebene der
Kostenartenrechnung
identifizierten
Gemeinkosten
auf die
Kostenstellen
. Die Verteilung der Gemeinkosten wird häufig mit Hilfe des sog.
Betriebsabrechnungsbogens (BAB)
durchgeführt. Je nachdem, ob die Gemeinkosten direkt einer Kostenstelle zurechenbar sind oder man sich eines Verteilungsschlüssels bedienen muss, wird begrifflich zwischen
Kostenstelleneinzelkosten
und
Kostenstellengemeinkosten
unterschieden.
Zweck der Kostenstellenrechnung ist des Weiteren auch die
effektive
Steuerung
und Kontrolle einer Kostenstelle.
Als dritte und letzte Komponente der Kosten- und Leistungsrechnung schließt sich die
Kostenträgerrechnung
an die Kostenstellenrechnung an.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
-
Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger