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Kostenstellengemeinkosten
Kostenstellengemeinkosten sind
Gemeinkosten
, bei denen es nicht möglich ist, sie einer
Kostenstelle
exakt zuzurechnen. Um sie doch den einzelnen Kostenstellen möglichst genau zurechnen zu können, bedient man sich sog. Verteilungsschlüssel.
Gegensatz:
Kostenstelleneinzelkosten
.
Siehe hierzu auch:
-
Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
-
Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger