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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr ist derjenige Zeitraum, für den der Jahresabschluss einer öffentlichen Gebietskörperschaft zu erstellen ist. Das Rechnungsjahr einer öffentlichen Gebietskörperschaft stimmt mit dem Kalenderjahr überein und erstreckt sich somit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Abschlussstichtag ist folglich immer der 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Das Rechnungsjahr unterscheidet sich von Haushaltsjahr dahingehend, dass sich das Rechnungsjahr auf eine bereits abgelaufene Haushalts- bzw. Rechnungsperiode bezieht, während das Haushaltsjahr Bezug auf einen zukünftigen Planungshorizont nimmt.

Bei Unternehmen spricht man in diesem Zusammenhang i.d.R. vom Geschäfts- oder auch Wirtschaftsjahr. Hierbei ist das Geschäftsjahr jedoch nicht notwendigerweise identisch mit dem Kalenderjahr.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger