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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Haushaltsjahr

Das Haushaltsjahr ist derjenige Zeitraum, für den der Haushaltsplan einer öffentlichen Gebietskörperschaft zu erstellen ist. Das Haushaltsjahr einer öffentlichen Gebietskörperschaft stimmt mit dem Kalenderjahr überein und erstreckt sich somit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Dies gilt auch im Falle eines Doppelhaushalts.

Das Haushaltsjahr unterscheidet sich von Rechnungsjahr dahingehend, dass sich das Rechnungsjahr auf eine bereits abgelaufene Haushalts- bzw. Rechnungsperiode bezieht, während das Haushaltsjahr Bezug auf einen zukünftigen Planungshorizont nimmt.

Bei Unternehmen spricht man in diesem Zusammenhang vom Geschäfts- oder auch Wirtschaftsjahr. Hierbei ist das Geschäftsjahr jedoch nicht notwendigerweise identisch mit dem Kalenderjahr.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen des Bundes
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen und Haushaltsrechnungen der 16 deutschen Bundesländer
- Haushaltsuhren der Länder
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger