Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » G » Geschäftsjahr

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Geschäftsjahr

Der Begriff Geschäftsjahr (auch: Wirtschaftsjahr) bezeichnet diejenige Zeitspanne, für die der Jahresabschluss eines Unternehmens aufgestellt wird. In der öffentlichen Verwaltung spricht man in diesem Zusammenhang in der Regel nicht vom Geschäftsjahr, sondern vom sog. Haushalts- bzw. Rechnungsjahr.

Üblicherweise erstreckt sich das Geschäftsjahr eines Unternehmens vom 1. Januar bis zum 31. Dezember - ein Unternehmen kann jedoch von dieser Zeitspanne abweichen. So kann das Geschäftsjahr z.B. zum 1. August beginnen und entsprechend am 31. Juli des Folgejahres enden. Ebenso ist es möglich, dass das Geschäftsjahr kürzer ist als zwölf Monate. Das Geschäftsjahr darf jedoch nie länger als 12 Monate sein.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger