Das Entgelt ist eine Zahlung, die für das Erbringen einer Leistung
zu entrichten ist.
Liegt der Zahlungsverpflichtung ein privatrechtlicher Vertrag zugrunde, so spricht man von privatrechtlichen Entgelten.
Ist das Entgelt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift (z.B. Gesetz, Satzung) zu entrichten, so ist von
öffentlich-rechtlichen Entgelten die Rede. Unter die öffentlich-rechtlichen Entgelte fallen die
Gebühren und die
Beiträge.