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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenträgerstückrechnung

Die Kostenträgerstückrechnung ist ein Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), das dazu dient, die von den einzelnen Kostenträgern (Produkte bzw. Leistungen) verursachten Kosten zu erfassen und dann dem jeweiligen Kostenträger zuzuordnen. Die Kostenträgerstückrechnung dient folglich vornehmlich der Ermittlung der Selbstkosten einer Einheit des jeweiligen Kostenträgers.

Die wichtigsten Verfahren, die im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung Anwendung finden sind:
- Äquivalenzziffernkalkulation
- Divisionskalkulation
- Zuschlagskalkulation

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger