Die Kostenträgerstückrechnung ist ein Instrument der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR), das dazu dient,
die von den einzelnen Kostenträgern
(Produkte bzw.
Leistungen) verursachten
Kosten
zu erfassen und dann dem jeweiligen Kostenträger zuzuordnen. Die Kostenträgerstückrechnung dient folglich vornehmlich
der Ermittlung der Selbstkosten einer
Einheit des jeweiligen Kostenträgers.