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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Divisionskalkulation

Die Divisionskalkulation ist ein Kalkulationsverfahren im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung. Sie dient vornehmlich der Ermittlung der Stückkosten eines Kostenträgers (Produkt bzw. Leistung).

Die Divisionskalkulation ist nur anwendbar, wenn die Produkte bzw. Dienstleistungen homogen sind. D.h. die Divisionskalkulation kann nur von einer Organisation(seinheit) angewendet werden, die lediglich ein einziges stets gleichartiges Produkt erstellt bzw. nur eine einzige gleichartige Dienstleistung erbringt.

Bei der Divisionskalkulation werden die Kosten auf die Kostenträger verteilt, indem die gesamten Kosten durch die gesamte Menge an hergestellten Produkten bzw. erbrachten Dienstleistungen geteilt werden. Das Ergebnis der Division sind dann die Stückkosten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger