Die Zuschlagskalkulation kann dann Anwendung finden, wenn die jeweilige Organisation(seinheit)
verschiedenartige Produkte und Leistungen erstellt, und die Äquivalenzziffernkalkulation sowie die
Divisionskalkulation somit nicht anwendbar sind.
Im Rahmen der Zuschlagskalkulation werden die Gemeinkosten mit Hilfe von Zuschlagssätzen auf die Kostenträger
verteilt. Als Zuschlagsgrundlage fungieren die Einzelkosten. Die Stückkosten ergeben sich schließlich über der
Summe aus den Einzelkosten und den zugeschlagenen Gemeinkosten.