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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zuschlagskalkulation

Die Zuschlagskalkulation ist ein Kalkulationsverfahren im Rahmen der Kostenträgerstückrechnung. Sie dient vornehmlich der Ermittlung der Stückkosten eines Kostenträgers (Produkt bzw. Leistung).

Die Zuschlagskalkulation kann dann Anwendung finden, wenn die jeweilige Organisation(seinheit) verschiedenartige Produkte und Leistungen erstellt, und die Äquivalenzziffernkalkulation sowie die Divisionskalkulation somit nicht anwendbar sind.

Im Rahmen der Zuschlagskalkulation werden die Gemeinkosten mit Hilfe von Zuschlagssätzen auf die Kostenträger verteilt. Als Zuschlagsgrundlage fungieren die Einzelkosten. Die Stückkosten ergeben sich schließlich über der Summe aus den Einzelkosten und den zugeschlagenen Gemeinkosten.

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger