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Abschreibung, lineare
Bei der linearen
Abschreibung
werden die
Anschaffungs-
und
Herstellungskosten
gleichmäßig (linear) über die voraussichtliche
Nutzungsdauer
des
Vermögensgegenstandes
abgeschrieben. Der Vermögensgegenstand wird hierbei i.d.R. auf einen
Buchwert
von 0 Euro bzw. einen
Erinnerungswert
von 1 Euro abgeschrieben.
Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich bei der linearen Abschreibung über:
Die lineare Abschreibung ist im Kontext der
Doppik
diejenige Abschreibungsmethode, die im öffentlichen Sektor am häufigsten angewendet wird.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger