Das ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit
im betrachteten
Haushalts- bzw. Rechnungsjahr dar.
Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße
zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit (interperiodische Gerechtigkeit). Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann
geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte
Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von
einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden.