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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnis, ordentliches (doppisch)

Das ordentliche Ergebnis ergibt sich im doppischen Ergebnishaushalt bzw. in der doppischen Ergebnisrechnung aus der Differenz zwischen den ordentlichen Erträgen und den ordentlichen Aufwendungen.

ordentliches Ergebnis (Doppik): Fehlbetrag, Ausgleich, Überschuss

Das ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit im betrachteten Haushalts- bzw. Rechnungsjahr dar.

Der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses gilt als bedeutendste Kenngröße zur Beurteilung der Generationsgerechtigkeit (interperiodische Gerechtigkeit). Ist das ordentliche Ergebnis im Hinblick auf einen Mehrjahreshorizont negativ, so kann geschlussfolgert werden, dass keine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben wurde. Umgekehrt kann bei einem ausgeglichenen ordentlichen Ergebnis von einer generationengerechten Haushaltspolitik gesprochen werden.

Gegensatz: außerordentliches Ergebnis.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger