Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, so spricht man von einem Überschuss,
umgekehrt von einem Fehlbetrag. Überschüsse
erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz. Fehlbeträge vermindern das Eigenkapital.
Das Ergebnis unterteilt sich grundsätzlich in das ordentliche und das
außerordentliche Ergebnis.
Das ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit dar.
Der Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten wird mittels des außerordentlichen Ergebnisses
abgebildet.
Das Ergebnis als Saldo aus Erträgen und Aufwendungen wird gemeinhin als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit angesehen, d.h. eine generationengerechte
Haushaltspolitik wird in der betrachteten Periode nur dann verfolgt, wenn der
Haushalt im Ergebnis
ausgeglichen ist (d.h. die Erträge reichen mindestens aus, um die Aufwendungen zu decken).