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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnis (doppisch)

Der Begriff Ergebnis (auch: Erfolg, Jahresergebnis) bezeichnet in der Doppik den Saldo des Ergebnishaushalts bzw. der Ergebnisrechnung, also die Differenz aus geplanten bzw. tatsächlich realisierten Erträgen und Aufwendungen.

Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, so spricht man von einem Überschuss, umgekehrt von einem Fehlbetrag. Überschüsse erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz. Fehlbeträge vermindern das Eigenkapital.

Ergebnis (Doppik): Fehlbetrag, Ausgleich, Überschuss

Das Ergebnis unterteilt sich grundsätzlich in das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis. Das ordentliche Ergebnis stellt den Erfolg der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit dar. Der Erfolg aller außergewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeiten wird mittels des außerordentlichen Ergebnisses abgebildet.

Das Ergebnis als Saldo aus Erträgen und Aufwendungen wird gemeinhin als Konkretisierung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit angesehen, d.h. eine generationengerechte Haushaltspolitik wird in der betrachteten Periode nur dann verfolgt, wenn der Haushalt im Ergebnis ausgeglichen ist (d.h. die Erträge reichen mindestens aus, um die Aufwendungen zu decken).

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger