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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fehlbetrag

Fehlbetrag in Kameralistik und Doppik Der Fehlbetrag in der Kameralistik ist die negative Differenz von Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben in der Jahresrechnung, also nach Ausführung des Haushaltsplans.

In der Doppik ist der Fehlbetrag (auch: Jahresfehlbetrag) die negative Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. Fehlbeträge vermindern das Eigenkapital in der Bilanz.

Wird in der Ergebnisrechnung ein Fehlbetrag ausgewiesen, so ist im Rechnungsjahr per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden, da in der betrachteten Periode mehr Ressourcen verbraucht wurden (Aufwendungen) als Ressourcen erwirtschaftet wurden (Erträge). Um ein solches Leben auf Kosten künftiger Generationen zu vermeiden, fordert das doppische Haushaltsrecht den Haushaltsausgleich in Erträgen und Aufwendungen (d.h. Fehlbeträge sollen vermieden werden).

Der Begriff des Fehlbetrags unterscheidet sich vom Begriff des Fehlbedarfs dahingehend, dass sich der Fehlbedarf auf ein im Haushaltsplan (geplantes) Defizit bezieht, während der Fehlbetrag ein (realisiertes) Defizit nach Vollzug des Haushaltsplans darstellt. Ein Fehlbedarf wird folglich im kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan ausgewiesen, während der Ausweis eines eines Fehlbetrags in der kameralen Jahresrechnung/Haushaltsrechnung bzw. dem doppischen Jahresabschluss erfolgt.

Gegensatz: Überschuss.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger