Der Fehlbedarf unterscheidet sich vom
Fehlbetrag dahingehend, dass sich der Fehlbedarf auf ein im Haushaltsplan (geplantes)
Defizit bezieht, während der Fehlbetrag ein (realisiertes) Defizit nach Vollzug des Haushaltsplans darstellt. Ein Fehlbedarf
entsteht demnach im kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan, während ein Fehlbetrag in der
kameralen Jahresrechnung/Haushaltsrechnung bzw.
dem doppischen Jahresabschluss ausgewiesen wird.