Der kamerale Verwaltungshaushalt umfasst alle Einnahmen
und Ausgaben, die nicht dem
Vermögenshaushalt
zugeordnet werden. Erfasst werden folglich nur solche Einnahmen und Ausgaben, die im kameralen Sinne
weder vermögensmindernd, noch vermögenserhöhend wirken. Der Verwaltungshaushalt ist in der
Kameralistik neben dem Vermögenshaushalt
ein Bestandteil des Haushaltsplans einer Kommune.
Struktur des Verwaltungshaushalts einer Stadt/Gemeinde (gemäß Gruppierungsübersicht):