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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Verwaltungshaushalt (Kameralistik)

Der kamerale Verwaltungshaushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die nicht dem Vermögenshaushalt zugeordnet werden. Erfasst werden folglich nur solche Einnahmen und Ausgaben, die im kameralen Sinne weder vermögensmindernd, noch vermögenserhöhend wirken. Der Verwaltungshaushalt ist in der Kameralistik neben dem Vermögenshaushalt ein Bestandteil des Haushaltsplans einer Kommune.

Struktur des Verwaltungshaushalts einer Stadt/Gemeinde (gemäß Gruppierungsübersicht):
Struktur: Verwaltungshaushalt (kameral)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger