Als Ertrag bezeichnet man in der Doppik eine in Geld bewerteteVermögensmehrung
innerhalb einer Rechnungsperiode. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sog. Ressourcenaufkommen.
Erträge erhöhen das Eigenkapital.
Generell gilt, dass ein Ertrag nicht zwangsläufig mit einer
Einzahlung verbunden sein muss.
Ebenso ist eine Einzahlung nicht notwendigerweise ein Ertrag.
Erträge werden in der Doppik im Ergebnishaushalt bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushaltenveranschlagt. Hierbei
sind prinzipiell all diejenigen Erträge zu veranschlagen, die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich
realisiert werden. Die letztlich tatsächlich im abgelaufenen Haushaltsjahr realisierten Erträge werden in
der Ergebnisrechnung bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen ausgewiesen.
Man unterscheidet zwischen ordentlichen und dem außerordentlichen Erträgen. Ordentliche Erträge sind
regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge. Es sind dies u.a. Erträge aus
Steuern, Beiträgen und Gebühren.
Außerordentliche Erträge sind Erträge, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind.
Der Saldo aus Erträgen (Ressourcenaufkommen einer Periode) und Aufwendungen
(Ressourcenverbrauch einer Periode) wird gemeinhin als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit verstanden. Ist ein
Haushalt demnach in Erträgen und Aufwendungen nicht
ausgeglichen so wird in der betrachteten Periode
auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet.
Teilweise wird im Rahmen der Generationengerechtigkeitsdebatte auch speziell auf das
ordentliche Ergebnis
als Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen abgespielt, da das ordentliche Ergebnis außerordentliche Vorgänge
ausklammert und diese Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit dadurch z.B. weniger manipulationsanfällig ist.