Zu den ordentlichen Erträgen gehören all diejenigen Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw.
Verwaltungstätigkeit anfallen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge.
Der Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (sog.
ordentliches Ergebnis) gilt gemeinhin als
finanzwirtschaftliche Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit. Ein
Haushalt ist demnach nur dann
generationengerecht (d.h. es wird nicht auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet), wenn er in ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen
ausgeglichen ist.