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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erträge, ordentliche

Die ordentlichen Erträge im Gesamtzusammenhang Zu den ordentlichen Erträgen gehören all diejenigen Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit anfallen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge.

Die für das Haushaltsjahr geplanten ordentlichen Erträge werden im Ergebnishaushalt (bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushalten) veranschlagt. Über die tatsächlich realisierten ordentlichen Erträge wird in der Ergebnisrechnung (bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen) Rechnung gelegt.

Beispiele für ordentliche Erträge: Steuern, Beiträge und Gebühren.

Der Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (sog. ordentliches Ergebnis) gilt gemeinhin als finanzwirtschaftliche Konkretisierung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit. Ein Haushalt ist demnach nur dann generationengerecht (d.h. es wird nicht auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet), wenn er in ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen ausgeglichen ist.

Gegensätze: außerordentliche Erträge, ordentliche Aufwendungen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger