Unter dem Begriff der außerordentlichen Erträge werden all diejenigen
Erträge
zusammengefasst, die nicht zur gewöhnlichen Geschäfts- bzw.
Verwaltungstätigkeit zu zählen sind. Außerordentliche Erträge fallen
unregelmäßig an und/oder sind periodenfremd.
Zu den außerordentlichen Erträgen zählen insb. Erträge aus
Vermögensveräußerungen durch Verkauf über
Buchwert.
Außerordentliche Erträge sind zum Beispiel:
- Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen
- Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen