Der Teilergebnishaushalt (auch: Teilergebnisplan) ist in einem
doppischenHaushaltsplan eines von zwei Elementen eines
Teilhaushaltes. Der Teilergebnishaushalt ist die entsprechende Planungskomponente zur
Teilergebnisrechnung.
Nach dem Leittext der Innenministerkonferenz erfolgt der Aufbau der Teilergebnishaushalte analog zur Struktur des
Ergebnishaushalts. Zusätzlich können
Erträge und
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
erfasst werden. Hinsichtlich seines Aufbaus entspricht der Teilergebnishaushalt ebenfalls der Teilergebnisrechnung.
Ein Teilergebnishaushalt stellt einen
Budgetrahmen für die
(ordentlichen) Erträge und
Aufwendungen
des betreffenden Teilbereichs (z.B.
Produktbereich,
Produktgruppe,
Produkt) dar.
Für die konkrete Ausgestaltung der Teilergebnishaushalte haben die einzelnen Länder in ihrem kommunalen
Haushaltsrecht unterschiedliche Vorgaben gemacht. So sind z.B. in Baden-Württemberg bei der Aufstellung
des Teilergebnishaushalts zusätzlich
kalkulatorische Kosten und deren
Ergebnisvortag aus dem Vorjahr
aufzuführen. In Bayern sind bei der Aufstellung des Teilergebnishaushalts die aus den Vorjahren übertragenen
Haushaltsermächtigungen aufzuführen. Außerdem erfolgt der Hinweis, dass
innere Leistungsverrechnungen nach Maßgabe der
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) abzubilden sind.