Ergebnisvorträge sind Reste von Jahresergebnissen
aus vorangegangenen Rechnungsjahren, die auf nachfolgende Rechnungsjahre
vorgetragen werden. Der Ergebnisvortrag ist der Eigenkapitalposition
in der Bilanz zuzurechnen.
Ein Gewinnvortrag ist der Rest des
Jahresüberschusses des Vorjahres, der nach Beschluss über die Ergebnisverwendung verbleibt. Ein Gewinnvortrag ist also
derjenige Teil des Jahresüberschusses, der weder an die Anteilseigner ausgeschüttet noch den Rücklagen zugeführt wurde.
Der Gewinnvortrag ist dem Jahresergebnis des darauffolgenden Rechnungsjahres hinzuzurechnen.
Verlustvorträge sind Reste von
Jahresfehlbeträgen aus vorangegangenen Rechnungsjahren, die nicht durch Jahresüberschüsse
der Folgejahre oder durch Auflösung von Rücklagen ausgeglichen wurden.