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Verlustvortrag
Verlustvorträge sind Reste von
Jahresfehlbeträgen
aus vorangegangenen
Rechnungsjahren
, die nicht durch
Jahresüberschüsse
der Folgejahre oder durch Auflösung von
Rücklagen
ausgeglichen wurden.
Gegensatz:
Gewinnvortrag
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger