Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » J » Jahresfehlbetrag

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Jahresfehlbetrag

Jahresfehlbetrag (Doppik) Der Jahresfehlbetrag ist in der Doppik der negative Saldo der Ergebnisrechnung eines Rechnungsjahres. Ein Jahresfehlbetrag liegt vor, wenn im betreffenden Rechnungsjahr die Erträge kleiner als die Aufwendungen ausgefallen sind. Ist es umgekehrt, so ist von einem Jahresüberschuss die Rede.

Jahresfehlbeträge verringern das Eigenkapital in der Bilanz. Zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge sind die Rücklagen entsprechend zu vermindern.

Wird ein Jahresfehlbetrag ausgewiesen, so ist per Definition in der betrachteten Periode auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden. Zur Sicherstellung einer generationengerechten Haushaltspolitik müssen Erträge und Aufwendungen ausgeglichen sein.

Gegensatz: Jahresüberschuss.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

Inhaltsverzeichnis

Bestellen: Amazon | Thalia | Erich Schmidt Verlag


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger