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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Jahresüberschuss

Jahresüberschuss (Doppik) Der Jahresüberschuss ist in der Doppik der positive Saldo der Ergebnisrechnung eines Rechnungsjahres. Ein Jahresüberschuss liegt vor, wenn die Erträge im betrachteten Rechnungsjahr größer sind als die Aufwendungen. Ist es umgekehrt, so spricht man vom Jahresfehlbetrag.

Jahresüberschüsse erhöhen das Eigenkapital in der Bilanz und sind in die Rücklagen einzustellen.

Gegensatz: Jahresfehlbetrag.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


Haushaltskonsolidierung in Kommunen - 4. Auflage - Gnädinger/Burth
Haushaltskonsolidierung in Kommunen
Autoren: Marc Gnädinger, Andreas Burth

Erich Schmidt Verlag
4. Auflage (2021)

ISBN: 978-3-503-20082-5
Seiten: 344
Preis: 44 Euro

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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger