Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen heißt
Jahresergebnis oder auch kurz
Ergebnis.
Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so wurde ein (Jahres-)Überschuss
erwirtschaftet. Dieser erhöht das Eigenkapital in der
Bilanz/Vermögensrechnung. Übersteigen
hingegen die Aufwendungen die Erträge, so liegt ein (Jahres-)Fehlbetrag vor,
welcher das Eigenkapital mindert.
Der
Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, d.h. das
(Jahres-)Ergebnis, in der Ergebnisrechnung gilt gemeinhin als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit, d.h., wenn die Ergebnisrechnung höhere Aufwendungen als Erträge ausweist, so ist im betrachteten
Rechnungsjahr per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden. Teilweise wird in diesem Kontext auch alternativ
speziell auf den Saldo aus
ordentlichen Erträgen und
ordentlichen Aufwendungen (sog.
ordentliches Ergebnis) abgespielt, da diese
Kenngröße aufgrund der Ausblendung außerplanmäßiger Vorgänge weniger manipulationsanfällig ist.
Zusätzlich zur Ergebnisrechnung für die gesamte Kernverwaltung sind im Rahmen des Jahresabschlusses
auch Ergebnisrechnungen für einzelne Teilbereiche (z.B. einzelne
Produktbereiche,
Produktgruppen) aufzustellen. Man spricht in diesem Zusammenhang von sog.
Teilergebnisrechnungen.
Die Ergebnisrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Ergebnisrechnung entspricht der des
Ergebnishaushalts,
welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung darstellt.