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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisrechnung

Die Ergebnisrechnung (auch: Erfolgsrechnung, Gesamtergebnisrechnung) in der Doppik erfasst die realisierten Aufwendungen und Erträge innerhalb einer Rechnungsperiode. Die Ergebnisrechnung ist ein Teil des doppischen Jahresabschlusses sowie ein Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR). Sie ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines kaufmännisch geführten Unternehmens. Die Ergebnisrechnung dient v.a. Rechnungslegungszwecken.

Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen heißt Jahresergebnis oder auch kurz Ergebnis. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so wurde ein (Jahres-)Überschuss erwirtschaftet. Dieser erhöht das Eigenkapital in der Bilanz/Vermögensrechnung. Übersteigen hingegen die Aufwendungen die Erträge, so liegt ein (Jahres-)Fehlbetrag vor, welcher das Eigenkapital mindert.

Die Ergebnisrechnung in der Drei-Komponenten-Rechnung

Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen, d.h. das (Jahres-)Ergebnis, in der Ergebnisrechnung gilt gemeinhin als Konkretisierung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit, d.h., wenn die Ergebnisrechnung höhere Aufwendungen als Erträge ausweist, so ist im betrachteten Rechnungsjahr per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden. Teilweise wird in diesem Kontext auch alternativ speziell auf den Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (sog. ordentliches Ergebnis) abgespielt, da diese Kenngröße aufgrund der Ausblendung außerplanmäßiger Vorgänge weniger manipulationsanfällig ist.

Zusätzlich zur Ergebnisrechnung für die gesamte Kernverwaltung sind im Rahmen des Jahresabschlusses auch Ergebnisrechnungen für einzelne Teilbereiche (z.B. einzelne Produktbereiche, Produktgruppen) aufzustellen. Man spricht in diesem Zusammenhang von sog. Teilergebnisrechnungen.

Die im Kontext des Gesamt- bzw. Konzernabschlusses aufgestellte Ergebnisrechnung wird als Gesamt- bzw. Konzernergebnisrechnung bezeichnet. In der Gesamt- bzw. Konzernergebnisrechnung wird die Ergebnisrechnung der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft mit den Gewinn- und Verlustrechnungen der Auslagerungen in konsolidierter Form zusammengefasst.

Die Ergebnisrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Ergebnisrechnung entspricht der des Ergebnishaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung darstellt.

Folgende Grafik ordnet die Ergebnisrechnung in den Gesamtzusammenhang des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft ein.

Die Ergebnisrechnung in der Doppik

Beispiel für den rechnerischen Aufbau der Ergebnisrechnung gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Ergebnisrechnung in der Doppik - Erträge und Aufwendungen

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger