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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtergebnisrechnung

Die Gesamtergebnisrechnung ist allgemein eine in Staffelform aufzustellende Gegenüberstellung der realisierten Erträge und Aufwendungen für ein Rechnungsjahr. Ihr Saldo ist der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbertrag.

Als Gesamtergebnisrechnung bezeichnet man im Speziellen zum einen eine von drei Komponenten des Gesamtabschlusses. Die Gesamtergebnisrechnung stellt hierbei eine konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten Erträge und Aufwendungen aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar. Die Gesamtergebnisrechnung ist hierbei vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines Konzerns in der Privatwirtschaft.

Zum anderen wird der Begriff der Gesamtergebnisrechnung i.d.R. auch im Kontext des "normalen" doppischen Jahresabschlusses für die Kernverwaltung gebraucht, sofern im Haushaltsplan vom Gesamtergebnishaushalt oder Gesamtergebnisplan anstatt vom Ergebnishaushalt bzw. Ergebnisplan gesprochen wird.

Nachfolgende Grafik ordnet die Gesamtergebnisrechnung in den Gesamtzusammenhang des (externen) doppischen Rechnungswesens im Konzern Gebietskörperschaft ein.

Die Gesamtergebnisrechnung in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Ergebnisrechnung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger