Als Gesamtergebnisrechnung bezeichnet man im Speziellen zum einen eine
von drei Komponenten des Gesamtabschlusses.
Die Gesamtergebnisrechnung stellt hierbei eine konsolidierte Gegenüberstellung der realisierten
Erträge und Aufwendungen aller in den Gesamtabschluss einzubeziehenden
Ausgliederungen der betrachteten Gebietskörperschaft (inkl. Kernverwaltung) dar.
Die Gesamtergebnisrechnung ist hierbei vergleichbar mit der
Gewinn- und Verlustrechnung
eines Konzerns in der Privatwirtschaft.
Nachfolgende Grafik ordnet die Gesamtergebnisrechnung in den Gesamtzusammenhang des
(externen)
doppischenRechnungswesens im
Konzern Gebietskörperschaft ein.