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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Gesamtergebnisplan

Der Begriff des Gesamtergebnisplans (oder kurz: Ergebnisplan) bezeichnet in der Doppik den für die Gesamtverwaltung aufgestellten Ergebnisplan. Der Gesamtergebnisplan ist Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und bildet die Zusammenführung aller Erträge und Aufwendungen aus den Teilergebnisplänen ab.

Der Begriff Gesamtergebnisplan (bzw. Ergebnisplan) wird nicht in allen Bundesländern genutzt. Andere Länder sprechen vom Gesamtergebnishaushalt (oder kurz: Ergebnishaushalt).

Siehe hierzu auch:
- Ergebnisplan (doppisch)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Finanzkennzahlen in der Doppik


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger